Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Eine öffentliche Verkehrsfläche steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Straßen, Plätze, Parkplätze, Brücken und Fußwege, die sich im Besitz des Bundes, der Kommunen und Landkreis befinden. Wollen Sie diese nutzen, müssen Sie sich grundsätzlich an die geltenden Vorschriften und Gesetze halten
Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche bspw. im Rahmen einer Baustelle oder einer Veranstaltung nutzen möchten / müssen, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis.
Auch kann es in diesem Zusammenhang erforderlich sein eine Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.
Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:
- Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
- Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen
Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:
Ihre Ansprechpartner
Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
08:30 -12:00 Uhr
Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Zuständiges Amt
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Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
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Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr