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Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung

Eine öffentliche Verkehrsfläche steht der Allgemeinheit zur Verfügung. Hierbei handelt es sich unter anderem um Straßen, Plätze, Parkplätze, Brücken und Fußwege, die sich im Besitz des Bundes, der Kommunen und Landkreis befinden. Wollen Sie diese nutzen, müssen Sie sich grundsätzlich an die geltenden Vorschriften und Gesetze halten

Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche bspw. im Rahmen einer Baustelle oder einer Veranstaltung nutzen möchten / müssen, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis.

 

Auch kann es in diesem Zusammenhang erforderlich sein eine Verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

 

Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:

Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:

Ihre Ansprechpartner

Zu folgenden Zeiten bin ich für Sie erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag

08:30 -12:00 Uhr

 

Donnerstag

15:00 - 18:00 Uhr

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18:00 Uhr
 

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