Reisepass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Person sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des Reiseeintritts möglich ist.
Bei der Beantragung sind alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (soweit vorhanden) oder Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild vorzulegen.
Innerhalb weniger Tage kann in der Regel ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt.
Er gilt 12 Monate und kostet 26,00 €.
Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung neu beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung