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Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Person sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des Reiseeintritts möglich ist. 

Bei der Beantragung sind alter Reisepass, Kinderreisepass, Kinderausweis oder Personalausweis (soweit vorhanden)  oder Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild vorzulegen. 

Innerhalb weniger Tage kann in der Regel ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) verlangen. Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt.

Er gilt 12 Monate und kostet 26,00 €.

 

Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:

 

Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr

Termine auch nach telefonischer Vereinbarung

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