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Landesfamilienpass

Baden-Württemberg ist so vielfältig und reich an Kultur und Freizeitmöglichkeiten, dass es für Familien immer wieder spannend und lohnend ist, das Land zu erkunden. Dabei helfen wir mit unserem Landesfamilienpass. Das Angebot hält für alle etwas bereit, egal bei welchem Wetter oder in welchem Alter die Kinder sind.

Auch 2023 bietet der Landesfamilienpass wieder viele attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie an.

Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.

Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

 

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.

 

Verfahrensablauf

Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

 

Kosten

keine

 

16 Gutscheine im Landesfamilienpass sind speziell für besondere Einrichtungen wie beispielsweise:

Mit den sechs Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen (PDF) auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. 

 

Mit dem Landesfamilienpass bekommen Sie auch in vielen privaten oder kommunalen Freizeitparks, Museen, Tierparks oder anderen Freizeitangeboten kostenlosen oder ermäßigten Eintritt. 

Liste der nicht staatlichen Einrichtungen (PDF)

Zuständiges Amt

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr

Termine auch nach telefonischer Vereinbarung