Kinderreisepass
Kinderreisepässe ab Januar 2024 abgeschafft
Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Die alten, bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten jedoch noch bis zu ihrem Ablauf ihre Gültigkeit.
Zukünftig kann nur noch ein Personalausweis, Gebühr 22,80 Euro oder ein Reisepass, Gebühr 37,50 Euro mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden.
So die Entscheidung des Bundestages.
Bitte bedenken Sie, dass das Ausweisdokument, selbst wenn es noch gültig ist, oft nicht mehr akzeptiert wird, sofern das Kind auf dem Passbild nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Die benötigten Unterlagen zur Beantragung eines Ausweisdokumentes für ein Kind können Sie im Bürgerbüro Pfaffenrot oder bei den Ortsverwaltungen Burbach und Schielberg erfragen.
Informationen durch das Serviceportal Baden-Württemberg:
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl im Ausland beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - bei Wechsel des Wohnortes ändern
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Oder direkt bei der Gemeinde Marxzell:
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung