Familienpass
Diesen Pass können erhalten:
- Familien mit mind. 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mind. einem kindergeldberechtigtem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehindertem Kind mit mind. 50 v.H. Erwerbsminderung
- Einkommensunabhängig
- die Inhaber sind berechtig, die im Gutscheinheft genannten Einrichtungen unentgeltlich zu besuchen
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
Termine auch nach telefonischer Vereinbarung