Baum fällt? Was ist unter welchen Voraussetzungen erlaubt?
Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen?
Das Amt für Umwelt und Arbeitsschutz beim Landratsamt Karlsruhe hat hierfür einen Flyer für die übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Verfahrensabläufe zusammen gestellt.
Der Flyer ist unten zum Herunterladen bzw. zur Ansicht eingestellt.
Haben Sie weitere naturschutzrechtliche Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an das Landratsamt Karlsruhe:
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Untere Naturschutzbehörde
Kriegsstr. 100
76133 Karlsruhe
E-Mail: naturschutz@landratsamt-karlsruhe.de