Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Zuständiges Amt
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag:
08:30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:
15:00 - 18.00 Uhr
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: