Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Pfaffenrot"
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Marxzell in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Sanierungssatzung beschlossen.
Diese kann über die untenstehenden PDF-Datei heruntergeladen werden. Der dazugehörige Abgrenzungsplan ist ebenfalls beigefügt.