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Freitag, 30. Juni 2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2023

§  § 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB), §  Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung 2021- ImmoWertV2021), §  § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg
 

 
Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für das Stadtgebiet Ettlingen in seinen Sitzungen am 27.04. und 16.05.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt und beschlossen.
 
Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ffImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.
 
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
 
Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
 
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i. d. R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.
 
Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind so genannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen) usw.
 
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.
 
Nachstehend wird gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg eine grobe Übersicht der wesentlichen Bodenrichtwerte für den Bereich der Stadt Ettlingen öffentlich bekannt gegeben.
Die Gesamtgemarkung Marxzell (einschl. aller Stadtteile) ist insgesamt in über 60 einzelne Bodenrichtwertzonen aufgeteilt.
 
Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter der Telefon-Nummer 07243/101-8380 (Frau Röper) bzw. -8381 (Herr Maysack) erteilt. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
 
Internetservice
Auf der Internetseite der Stadt Ettlingen (www.ettlingen.de/gutachterausschuss) stehen die historischen Richtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Ab dem Stichtag 31.12.2020, stehen die Richtwerte in BORIS-BW bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg.
 
Derzeit werden die Bodenrichtwerte des gesamten südlichen Landkreises Karlsruhe, Stand 01.01.2023, in das grafische Informationssystem BORIS-BW umgesetzt, aufgrund technischer Probleme wird sich die Umsetzung verzögern.
Dort ist die Veröffentlichung aller Bodenrichtwerte des südlichen Landkreis Karlsruhe zeitnah geplant.